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Es geht um eine Überprüfung der Schwerbehinderung nach dem SGB IX.

Am 01.04.2024 wurde dem Landratsamt Lörrach Fachbereich Soziales der Änderungsantrag nach SGB IX per Fax und über das virtuelle Postfach [https://ekp.dvvbw.de/] zugestellt.

In dem Begleitschreiben war auch eine Einschränkung der Entbindung von der Schweigepflicht und der Hinweis dass das Original noch in dieser Woche versendet wird. Dem Begleitschreiben war eine Kopie des Änderungsantrages nach dem SGB IX angehängt. Das Original des Änderungsantrages sollte zeitversetzt versendet werden. 
Am 04.04.2024 wurde das Schreiben mit der Kopie des Änderungsantrages per Einwurfeinschreiben zugestellt.

Am 04.04.2024 wurde die Einschränkung der Entbindung von der Schweigepflicht bestätigt. Zeitgleich wurde per förmlicher Zustellung ein weiterer Änderungsantrag nach dem SGB IX gesendet und behauptet das ich das angefordert habe. Dadurch das in dem Schreiben vom 01.04.2024 bereits der Änderungsantrag bereits angehängt war, stellt sich die Frage warum ich das nochmals angefordert haben soll.

Des weiteren gab es keine Frist für die Abgabe des Änderungsantrag nach dem SGB IX.

Am 05.04.2024 wurde über das virtuelle Postfach der Sachbearbeiterin mitgeteilt dass das Original unterwegs ist. Am 08.04.2024 wurde dann das Schreiben und der Originalantrag dem Landratsamt Lörrach zugestellt.

Nach dem ich den Leiter des Fachbereiches kontaktiert habe, wurde von diesem Leiter geschrieben das ich zu erst die Klinik A die Entbindung von der Schweigepflicht entzogen habe und dann der Klinik B das entzogen habe. Es wurden in allen Schreiben nur eine Klinik genannt wurde, wo ich die Entbindung von der Schweigepflicht entzogen habe. Wie der Leiter des Facbereiches auf etwas anderes kommt ist mir rätselhaft.

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