Erfahrungsbericht über die Digitalisierung des Landratsamtes Lörrach Fachbereich Soziales
Das ist meine Erfahrungen mit dem Landratsamt Lörrach (Fachbereich Soziales) und der Digitalisierung.
Laut der Landrätin ist der Fachbereich Soziales in der Brombacher Straße komplett digitalisiert.
Ich schreibe eine Nachricht über das virtuelle Postfach oder dem Service-BW (Das Landratsamt Lörrach ist auch dort). Geantwortet wird auf Papier.
Ich wurde aufgefordert das ich eine Änderungsantrag einreiche. Natürlich kam das per Brief und ich sollte das auch auf Papier wieder einreichen.
Auch auf Nachfrage bei der Sachbearbeiterin ob ich den Antrag auch als PDF bekommen könnte und diesen auch digital einreichen könnte, habe ich den Änderungsantrag wieder als Papierversion bekommen und ich sollte das auf Papier zusenden. Das dies auch per PDF gibt wurde mir nicht gesagt.
Ich habe dann mal beim Landratsamt Lörrach nachgefragt ob ich das nicht auch digital einreichen kann. Der Helpdesk hat mir bestätigt das ich das über das Service-BW auch digital einreichen kann und der Helpdesk hat auch mich darauf hingewiesen das es den Antrag als PDF gibt.
Vorkommnisse im Landratsamt Lörrach Fachbereich Soziales 2023- Änderungsantrag nach SGB IX
Es stand eh bald die Überprüfung des Schwerbehindertenausweises an und da dachte da sich dne Antrag schon mal absende. Es wurden auch Arztberichte, die ich aus einem Auskunftsersuchen Artikel 15 DSGVO bekommen habe, mitgesendet.
Nach dem wir aneinander vorbei geredet haben, habe ich den Änderungsantrag nach SGB IX zurückgezogen und die Unterlagen zurückgefordert. Die Bestätigung kam, aber nicht meine Unterlagen, obwohl ich diese zurück wollte. Trotz das ich das nochmals angefordert habe wurden die Unterlagen nicht zurück gegeben. Es wurde einfach nicht geantwortet.
Vorkommnisse im Landratsamt Lörrach Fachbereich Soziales 2024- Änderungsantrag nach SGB IX
Es geht um eine Überprüfung der Schwerbehinderung nach dem SGB IX.
Am 01.04.2024 wurde dem Landratsamt Lörrach Fachbereich Soziales der Änderungsantrag nach SGB IX per Fax und über das virtuelle Postfach [https://ekp.dvvbw.de/] zugestellt.
In dem Begleitschreiben war auch eine Einschränkung der Entbindung von der Schweigepflicht und der Hinweis dass das Original noch in dieser Woche versendet wird. Dem Begleitschreiben war eine Kopie des Änderungsantrages nach dem SGB IX angehängt. Das Original des Änderungsantrages sollte zeitversetzt versendet werden.
Am 04.04.2024 wurde das Schreiben mit der Kopie des Änderungsantrages per Einwurfeinschreiben zugestellt.
Am 04.04.2024 wurde die Einschränkung der Entbindung von der Schweigepflicht bestätigt. Zeitgleich wurde per förmlicher Zustellung ein weiterer Änderungsantrag nach dem SGB IX gesendet und behauptet das ich das angefordert habe. Dadurch das in dem Schreiben vom 01.04.2024 bereits der Änderungsantrag bereits angehängt war, stellt sich die Frage warum ich das nochmals angefordert haben soll.
Des weiteren gab es keine Frist für die Abgabe des Änderungsantrag nach dem SGB IX.
Am 05.04.2024 wurde über das virtuelle Postfach der Sachbearbeiterin mitgeteilt dass das Original unterwegs ist. Am 08.04.2024 wurde dann das Schreiben und der Originalantrag dem Landratsamt Lörrach zugestellt.
Nach dem ich den Leiter des Fachbereiches kontaktiert habe, wurde von diesem Leiter geschrieben das ich zu erst die Klinik A die Entbindung von der Schweigepflicht entzogen habe und dann der Klinik B das entzogen habe. Es wurden in allen Schreiben nur eine Klinik genannt wurde, wo ich die Entbindung von der Schweigepflicht entzogen habe. Wie der Leiter des Facbereiches auf etwas anderes kommt ist mir rätselhaft.